Interviewanfrage zur Bundestagswahl 2021 mit Erich Utz
Radio Alpenwelle - Mitschnitte der Morningshow
MEDIENERKLÄRUNG – 1. September 2021 des Bundestagsdirektkandidaten Erich Utz (DIE LINKE)
für den Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Miesbach
Schicksal der Pflegebedürftigen in der Seniorenresidenz Schliersee ungewiss
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (=ARGE) hat den Betreibern der Seniorenresidenz Schliersee wegen schwerer Pflegemängel gekündigt.
Grund: Die Pflegebedürftigen sollen vor weiterem Schaden bewahrt werden. Jedoch die Schließung der Seniorenresidenz schadet in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern. Es ist nicht geklärt, wo diejenigen, welche geschützt werden sollen, zukünftig wohnen werden und wer sie zukünftig pflegt und versorgt. Den hochbetagten Schutzbedürftigen ist ein Umzug nicht mehr zuzumuten. Statt der Kündigung durch die ARGE wäre eine Übernahme des Betriebs durch eine zuverlässige Gesellschaft im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner richtige Schritt. Erich Utz fordert den Landrat auf, diesen notwendigen Betreiberwechsel durch eine hoheitliche Verfügung einzuleiten. Dann wäre ein unzumutbarer Ortswechsel der Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr notwendig.
Für Legalisierung von Cannabis
Für Legalisierung von Cannabis
Illegal produziertes und transportiertes Cannabis unterliegt keinerlei staatlichen Qualitätskontrollen. Konsumenten erleben daher immer wieder Mängel wie Schimmel oder generell niedrige Qualität bis hin zu hochgefährlichen Pestiziden, giftigen Streckmitteln zur Gewichtssteigerung und neuen psychoaktiven Substanzen („synthetischen / chemischen Drogen“) zur Verstärkung der Wirkung. Viele dieser gefährlichen Zusatzstoffe sind für den Verbraucher nicht zu erkennen und werden daher teilweise lange Zeit mit konsumiert und können schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Dies ist vergleichbar mit der Verbreitung von hochgiftigem Methylalkohol zu Zeiten der Alkoholprohibition in den USA.
Illegale Cannabishändler zahlen üblicherweise weder Steuern auf Umsätze noch Sozialabgaben. Die hier stattfindenden Umsätze wandern somit komplett am Fiskus vorbei, allzu oft in die Taschen
von organisierten Kriminellen. Wieviel Geld genau dem Staat dadurch verloren geht, ist schwer zu sagen. Nach einer vorsichtigen Schätzung des Wirtschaftswissenschaftlers Justus Haucap könnten durch
Steuereinnahmen und Einsparungen bei der Polizei insgesamt 2,66 Milliarden Euro jährlich in die Staatskassen fließen. In Kanada, wo Cannabis seit 2018 vollständig legal ist, lag der monatliche Umsatz mit Cannabis im März 2021 bei 298.1 Millionen kanadischen Dollar (ca. 200 Millionen Euro), dank zunehmender Verdrängung des Schwarzmarkts mit steigender Tendenz. In den USA gab es 2020 über 240.000
Arbeitsplätze durch die aufkommende legale Cannabisindustrie. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Cannabis könnten für Prävention, Jugendschutz und andere sinnvolle Dinge verwendet werden.
Wenn Cannabis nur illegal verfügbar ist, wird dies mitunter von den gleichen Händlern angeboten, die auch andere illegale Drogen verkaufen. Dadurch besteht für Cannabiskonsumenten häufig die einfache Möglichkeit, auch andere Substanzen zu erwerben. Für Händler kann es sogar lohnend sein, ihre Kunden zu motivieren, andere Substanzen auszuprobieren, um den Umsatz zu steigern. Dieses Argument wurde in den Niederlanden in den 60er und 70er Jahren sehr intensiv diskutiert und führte mit zu der bis heute geltenden Regelung für Coffeeshops.
Drogenkonsum ist ein sehr privates Thema und gehört für viele Menschen in elementarer Weise zu ihrer Identität. Die Kriminalisierung von Konsumenten durch das strikte Verbot widerspricht daher im Kern dem Geist des deutschen Grundgesetzes. Die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten und -händlern ist ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte der Betroffenen, der weder geeignet, noch erforderlich ist,
um eine Konsumreduzierung zu erreichen. Auch ist dieser Eingriff nicht verhältnismäßig, weder im Vergleich zu Alkohol, noch zur “Schwere der Tat”. Deshalb halten viele Juristen das Verbot von Cannabis für verfassungswidrig. Vielen Deutschen ist der Wert einer freiheitlichen Gesellschaft besonders wichtig, in der Menschen ihren persönlichen Neigungen nachgehen können, solange sie niemand anderem schaden. Auch Cannabiskonsumenten wünschen sich diese Freiheit.
Der Verkauf von Cannabis ist per se nicht moralisch verwerflich, ebensowenig wie der Verkauf von Alkohol. Als Cannabis in in den 70ern in Westeuropa modern wurde, waren es schlicht Cannabis-Fans, die Haschisch verkauften oder auch aus diversen traditionellen Anbaugebieten importierten und kulturelle Kontakte vor Ort pflegten. Sie waren stolz auf gute Qualität zu korrekten Preisen und hatten keine besondere kriminelle Energie. Doch die fehlende Rechtssicherheit beim illegalen Handel mit Cannabis und vor allem der gestiegene Verfolgungsdruck durch die Polizei sowie immer härtere Strafen machen diesen für viele Händler zu einem erheblichen Risiko, das sie nicht zu tragen bereit sind. Menschen, die weniger zu verlieren haben und deshalb eher bereit sind, Gefängnisaufenthalte für hohe Profite zu
riskieren, oder die weniger Hemmungen vor Gewalt haben, füllen oftmals diese Lücke. Tendenziell führen Verbot und Repression also dazu, dass Menschen mit erheblicher krimineller Energie und aus gewalttätigen Netzwerken den Handel übernehmen. Natürlich gibt es auch viele gutherzige, freundliche Cannabishändler, die jedoch mit zunehmender Repression aus dem Markt verdrängt werden. Bei Konflikten können sich Cannabishändler nämlich nicht an Polizei und Justiz wenden. Dies führt teilweise zu Raub, Diebstahl, Selbstjustiz und Gewalt. In einem legalen Markt könnten Konflikte wie in jedem anderen Geschäftsfeld mit Hilfe von Anwälten und Gerichten geklärt werden. In Produktionsländern wie Mexiko lässt sich sehr deutlich beobachten, wie stark der Umsatz mit Cannabis kriminelle Strukturen fördert und wie extrem die damit zusammenhängende Gewalt ausarten kann.
Cannabis (lateinisch für Hanf) ist eine Pflanze, die auf jedem Kontinent außer der Antarktis als Nutz- und Kulturpflanze vorkommt. Die menschliche Zivilisation wäre ohne Hanf kaum denkbar gewesen. Kleidung, Seile, Nahrung, Medizin und auch der Rausch, den Hanfblüten verursachen können, wurden seit Jahrtausenden von Menschen genutzt. Die Entwicklung der Schifffahrt und damit die Kolonisierung des amerikanischen Kontinents wäre ohne Hanf nicht möglich gewesen. In Deutschland ist Hanf beispielsweise schon deutlich länger heimisch als die Kartoffel. (5.500 v. Chr. / 1647 n. Chr.) Versuche der amerikanischen Behörden in den 60er und 70er Jahren, den in einigen Bundesstaaten wild wachsenden Hanf auszurotten, scheiterten. Die Pflanze ist schlichtweg zu anspruchslos und widerstandsfähig, als dass dies möglich wäre. Sie verbreitet sich über ihr Saatgut, welches von Vögeln und Nagetieren verteilt wird, enorm schnell und kann durch ihre Wachstumsgeschwindigkeit viele andere Pflanzen überwuchern. Cannabis wird daher – vollkommen unabhängig von staatlichen Regeln und Maßnahmen – für immer Teil der menschlichen Kultur bleiben. Jeder Versuch es auszurotten ist zum Scheitern verurteilt.
Die Prohibition reduziert weder den Konsum bei Erwachsenen, noch beiJugendlichen, die angeblich dadurch geschützt werden sollen. Gerade Jugendliche neigen dazu, Regeln und Gesetze auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und ggf. dagegen zu rebellieren (“Reiz des Verbotenen”). Über die vergangenen 30 Jahre stieg der Konsum in Deutschland kontinuierlich an, wenn auch mit Schwankungen, die vor allem mit kulturellen Hintergründen verknüpft werden. In den Niederlanden, wo Cannabis zwar nicht legal aber doch für Erwachsene offen zugänglich ist, liegt der Konsum im europäischen Mittelfeld. Das Verbot erfüllt also seinen offiziellen Zweck in keiner Weise. Was bleibt sind die vielen negativen Auswirkungen.
Zu Recht wird das Strafrecht vom Gesetzgeber allgemein als Ultima Ratio betrachtet, abgeleitet aus Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz. Strafrechtliche Sanktionen sind ein scharfer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte und können nicht nur beim Betroffenen, sondern auch bei Angehörigen erhebliche Nebenwirkungen mit sich bringen. Vor einer strafrechtlichen Sanktionierung sollte der Gesetzgeber daher immer prüfen, ob das gewünschte Ziel nicht auch mit weniger harten Mitteln zu erreichen ist. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 225.120 Strafverfahren wegen Cannabis eröffnet. Knapp 83 % davon, also über 186.000, richteten sich gegen einfache Konsumenten. Diese Menschen werden nicht immer bestraft (“Geringe Menge Regelung”), sie erleiden aber dennoch den Druck und die Stigmatisierung, eine Strafanzeige zu erhalten und haben meist wochenlange Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens, da nicht alle Verfahren bei Geringen Mengen eingestellt werden. Die einzelnen Bundesländer haben sehr unterschiedliche Einstellungsquoten. Zusätzlich verbleibt nach einer Strafanzeige immer ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis sowie in der polizeinternen Kartei Polas, was bei Bewerbungen auf
bestimmte Berufe (Beamtenlaufbahn, Erziehungswesen u.ä.) häufig zu Problemen führt. Bei Polizeikontrollen zum Beispiel im Straßenverkehr werden solche Menschen sehr häufig besonders intensiv kontrolliert, bei zukünftigen Strafverfahren wegen anderer Dinge kann das vergangene Cannabis-Verfahren strafverschärfend wirken. Die persönlichen, psychischen, gesellschaftlichen und ökonomischen
Schäden, die aus dieser Kriminalisierung unzähliger Menschen resultieren, sind immens und angesichts des mangelnden Erfolgs dieser Politik absolut unnötig. Überall auf der Welt wird Cannabis nach und nach legalisiert. Dem wird sich Deutschland nicht auf Dauer entziehen können. Aus einer Umfrage wissen wir, dass das schon 2015 eine Mehrheit glaubte (51%), während nur 42 % selbst für die Legalisierung waren. Es rechnen also auch viele mit der Legalisierung, die selbst nicht dafür sind. Seit 2015 ist die Legalisierung weltweit massiv vorangeschritten, u.a. mit Kanada, so dass jetzt noch deutlich mehr
Menschen mit der Legalisierung rechnen dürften. Wenn die Legalisierung also sowieso irgendwann auch in Deutschland kommen wird, dann sollten wir lieber selbst entscheiden und mit beeinflussen, unter welchen Bedingungen das passiert, z.B. in Bezug auf Qualitätskriterien, Schadstoffgrenzwerte oder Packungsangaben. Wenn wir die letzten sind, werden sich schon internationale Standards entwickelt
haben, ohne dass wir Einfluss auf deren konkreten Regelungen haben. Außerdem machen dann andere das Geschäft. Wie so oft wären wir ein toller Absatzmarkt, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen
würden aber woanders entstehen.
Gerne können Sie mich auch zu anderen Fragen kontaktieren. Bevorzugt über Abgeordnetenwatch (siehe https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/erich-utz)
Bewertungen vergleichen – Kandidat*innen auffordern
Jetzt Positionen vergleichen und fehlende Kandidat*innen auffordern Stellung zu beziehen!
MEDIENERKLÄRUNG des Bundestagsdirektkandidaten Erich Utz (DIE LINKE)
Transparenzversprechen von Erich Utz gegenüber Lobbycontrol
Transparenzversprechen von Erich Utz gegenüber Lobbycontrol
Erich Utz wird sich für ein Verbot von Unternehmensspenden an Parteien einsetzen und
dass auch private Lobbyistinnen und Lobbyisten ihre Kontakte mit Bundesregierung und
Mitgliedern des Bundestags im Lobbyregister dokumentieren müssen.
Erich Utz geht mit gutem Beispiel voran und arbeitet selbst transparent.
Er verpflichtet sich, während seiner Mandatszeit jährlich die Steuermittel, die für seine
Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung stehen, offenzulegen und verpflichtet sich, nach der
Wahl Treffen mit registrierten Lobbyistinnen und Lobbyisten, gemäß der Definition im
Bundeslobbyregistergesetz offenzulegen. Hierzu gehören beispielsweise Vertreterinnen
und Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen. Es muss
eine Selbstverständlichkeit werden, dass Abgeordnete den Willen der Wählerinnen und
Wähler vertreten müssen und nicht den Interessen von anderen Geldgebern dienen.
Diese Erklärungen sind unter
www.abgeordnetenwatch.de/profile/erich-utz
dokumentiert und nachzulesen.
Bundestagskandidat Erich Utz beantwortet Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch
Liebe Sympathisierende und liebe Genossinnen und Genossen der LINKEN in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach.
ich habe auf Abgeordnetenwatch (Link siehe unten) folgende Frage beantwortet:
"Wie wollen Sie dafür sorgen, dass in Zukunft das Auto wieder ein leistungsfähiges Verkehrsmittel wird, mit dem man schnell (z.B. kein
Stau) an sein Ziel kommen kann?"
Die gesamte Frage und meine Antwort findet ihr im beigefügten PDF.
Solltet ihr euch für die anderen Fragen und Antworten interessieren,
dann geht auf
Plakatieren macht Spaß
Am Sonntag haben wir unsere Schilder wieder auf Fordermann gebracht. Wie ihr sehen könnt, macht plakatieren Spaß. Sogar unser MdB Andreas Wagner hilft fleissig mit. Zusehen ist außerdem unsere Genossin Elli. Vielen Dank, für Eure Mitarbeit.
MEDIENERKLÄRUNG und VERANSTALTUNGSANKÜNDIGUNG
MEDIENERKLÄRUNG und VERANSTALTUNGSANKÜNDIGUNG
des Bundestagsdirektkandidaten Erich Utz für den Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Miesbach anlässlich der Bekanntgabe der Kundgebung am Samstag. 14. August 10 bis 14 Uhr auf dem Wasen in Wolfratshausen.
DIE LINKE lädt auf dem Wolfratshauser Wasen zum Spielen ein. Der Kreisverband Oberland der Partei DIE LINKE und der Bundestagskandidat Erich Utz werden am Samstag, 14. August von 10 bis 14 Uhr zum Spielen einladen. Das Spiel heißt „Wem gehört die Stadt“ (ähnlich wie Monopoly). Es misst 7 mal 7 Meter und die Spielfelder (Straßen, Bahnhöfe, Wasser- und Elektrizitätswerke und Krankenhäuser) sind nach Örtlichkeiten aus Wolfratshausen benannt. DIE LINKE war bisher mit dem gleichen Spiel in Geretsried, Holzkirchen und Bad Tölz und die Spielfläche wurde mit den jeweils lokalen Straßennamen angepasst. Alle Besucherinnen und Besucher sind eingeladen. mitzumachen Der jeweils würfelnde Mensch ist selbst die Figur. Durch das Spiel „Wem gehört die Stadt“ zeigt sich, wie Mieten und Immobilienpreise das Leben bestimmen. Die Mietkosten sind auch im Oberland stark gestiegen. Das hat zur Folge, dass ein Großteil der Haushaltseinkommen zum Wohnen verwendet werden muss. Im Wahlprogramm der LINKEN wird gefordert, dass Wohnen höchstens 30 % vom Einkommen kosten darf. ErichUtz fordert, dass die Wohnungsbaugemeinnützigkeit wieder eingeführt wird. Dann würden Wohnungsbaugesellschaften, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, steuerlich begünstigt sein. Des Weiteren müssen auch die Städte, Gemeinden und Landkreise im Oberland bezahlbaren Wohnraum schaffen oder Wohnungsbaugenossenschaften günstig Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Auch gibt es die Gelegenheit, sich mit dem Bundestagskandidaten Erich Utz zu unterhalten.
Der Bundestagskandidat Erich Utz stellt sich auf Abgeordnetenwatch Ihren Fragen
stellen Sie ihm gerne Ihre Fragen
Der Jugend eine Stimme geben
Erich Utz stellt sich vor
MEDIENERKLÄRUNG des Bundestagsdirektkandidaten Erich Utz
anlässlich der Kundgebung am Samstagvormittag, 17. Juli in der Marktstraße in Bad Tölz
Der Kreisverband Oberland der Partei DIE LINKE hat auf auf seiner Kundgebung am Samstagvormittag, 17. Juli zum Spielen eingeladen, Das Spiel heisst „Wem gehört die Stadt“ (ähnlich wie Monopoly). Es misst 7 mal 7 Meter und die Straßen, Bahnhöfe und Krankenhäuser sind aus Bad Tölz. Am Donnertag und Freitag war DIE LINKE mit dem gleichen Spiel in Geretsried und Holzkirchen und die Spielfläche wurde mit den jeweils lokalen Straßennamen angepasst. Wir haben zum spielen eingeladen. Der jeweils spielende Mensch ist selbst die Figur. Die Kinder haben trotz Niesselregen begeistert gespielt, während sich die dazugehörigen Eltern mit dem Bundestagskandidaten Erich Utz unterhalten haben. Hauptthema war hier Mieten und Immobilienpreise, die auch im Oberland stark gestiegen sind. Das hat zur Folge, dass ein Großteil der Haushaltseinkommen zum Wohnen verwendet werden muss. Im Wahlprogramm der LINKEN wird gefordert, dass Wohnen höchstens 30 % vom Einkommen kosten darf. Erich Utz fordert, dass die Wohnungsbaugemeinnützigkeit wieder eingeführt wird dann würden Wohnungsbau-gesellschaften, die keine Gewinnerzielungsabsicht haben, steuerlich begünstigt sein. Des Weitern müssen auch die Städte, Gemeinden und Landkreise im Oberland bezahlbaren Wohnraum schaffen oder Wohnungsbauge-nossenschaften günstig Baugrundstücke zur Verfügung stellen.
Fraktion vor Ort in Holzkirchen
MEDIENERKLÄRUNG
anlässlich der Bürgerversammlung in Geretsried am 16. Juni 2021 zum Tagesordnungspunkt „Kreisklinik Wolfratshausen“
Medienerklärung des Bundestagsdirektkandidaten Erich Utz für den Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Miesbach
anlässlich der Bürgerversammlung in Geretsried am 16. Juni 2021 zum Tagesordnungspunkt „Kreisklinik Wolfratshausen“
Erich Utz war bei der Bürgerversammlung im Bürgersaal Geretsried am 16. Juni 2021 zugegen. Erich Utz teilt auch den einhellig von Herrn Bürgermeister Michael Müller und den Veranstaltungsbesucherinnen und -besuchern geäußerte Kritik an der Abwesenheit von Herrn Landrat Josef Niedermaier. Eine öffentliche Aussprache wegen der weiteren Planung zur Zukunft der Kreisklinik Wolfratshausen wäre dringend notwendig. Die Vorstellung der gemeinsamen Resolution hinsichtlich der Kreisklinik der Städte Geretsried und Wolfratshausen findet auch die Zustimmung von Erich Utz.
Erich Utz bemerkt aber, dass kein wirksames Konzept zur Abwehr der schlechten finanziellen Situation der Klinik vorgestellt wurde.
Erich Utz schlägt vor, dass sich die Städte Geretsried, Wolfratshausen und die umliegenden Gemeinden zusätzlich zur Kreisumlage als Gesellschafter an der Klinik beteiligen. Damit könnte kurzfristig die Belastung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Mittelfristig schlägt Herr Utz vor, dass die Stadtklinik in Bad Tölz rekommunalisiert wird, damit dann die zwei kommunalen Kliniken in Bad Tölz und in Wolfratshausen im Landkreis einen Klinikverbund zur optimalen Bewirtschaftung gründen können.
Die ruinöse pauschale Abrechnung durch Fallpauschalen ist abzuschaffen. Statt dessen muss die Gesundheitserhaltung im Interesse der Bevölkerung und der Beschäftigten in den Heilberufen ausreichend finanziert werden.
Erich Utz wird sich bundespolitisch dafür einsetzen.
Gegen die Umwandlung der Kreisklinik Wolfratshausen
Rede unseres Kandidaten zur Bundestagswahl 2021 Erich Utz
Erich Utz – Bundestagskandidat der LINKEN ist gegen eine Umwandlung der Kreisklinik Wolfratshausen in eine Ambulanzklinik
Ausgerechnet in der jetzigen Situation, in der zu befürchten ist, dass nicht genügend Krankenhausbetten für Pandemien vorgehalten werden können, liegt im Kreistag ein Antrag vor, dass in Wolfratshausen Klinikbetten abgebaut werden sollen. Unabhängig davon, dass wir in der aktuellen Situation mehr Betten benötigen, müssen wir auch in Zukunft immer wieder damit rechnen, dass es vergleichbare Situationen geben kann. Es wird jede Hand und jedes Klinikbett benötigt, um der jetzigen aber auch zukünftigen Pandemien gerecht zu werden,
damit eine ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung möglich ist. Die Sicherung der Gesundheit der
Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen darf nicht dadurch gefährdet werden, dass nur wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Die Absicherung des hochwertigen Grundrechts von Leben und Gesundheit rechtfertigt das Bezuschussen auch durch hohe Summen des kommunalen Haushalts. Erich Utz lehnt die Umwandlung des Kreiskrankenhauses Wolfratshausen in eine Ambulanzklinik ab.